Ja, und das nicht nur emotional. Wir bei Chlup Legal Services verstehen, dass Sie eine schwierige Zeit durchmachen und beraten Sie, wie Sie die Kosten möglichst geringhalten können.
Schauen Sie sich nachfolgend die möglichen Zahlen an:
. Bei einer Trennung müssen Sie dem Gericht üblicherweise 2‘000 bis 6‘000 CHF zahlen. Bei einer Scheidung sind es 4‘000 bis zu über 10‘000 CHF. Der Betrag wird in der Regel zwischen den beiden Parteien aufgeteilt, sodass Sie nur für die Hälfte des Betrages aufkommen. Dies umfasst nicht die Anwaltskosten. Wenn Sie jedoch eine Einigung erzielen können, zahlen Sie dem Gericht rund 2‘000 CHF und zusätzlich 1‘500 bis 3‘000 CHF für Anwaltskosten, je nachdem, wie lange die Verhandlungen dauern.
. Wenn Sie vor Gericht keine Einigung erzielen können, kein oder nur ein geringes Einkommen sowie Ersparnisse von unter 20‘000 CHF haben, muss der Ehegatte, der arbeitet, gegebenenfalls zum Grossteil unser Honorar zahlen. Wenn der Ehepartner dies nicht kann und Ihre Ersparnisse unter 10‘000 CHF liegen, können Sie beim Gericht einen Antrag auf unentgeltliche Rechtspflege stellen (wobei wir Ihnen helfen), damit der Kanton uns bezahlt.
Selbstverständlich verstehen wir die Lage, in der Sie sich während einer Scheidung befinden. Wir versuchen, unsere Gebühren niedrig zu halten, und berechnen Ihnen nicht jede Minute.